Kursdetailansicht - Grundlagenkurs Rechnungswesen
In diesem Kurs lernen Sie die Grundlagen der doppelten Buchhaltung.
Module
1. Eine Einführung ins Rechnungswesen.
Anhand von einfachen, praxisnahen Beispielen erfassen Sie die Problemstellungen der Buchführung. Sie sammeln erste Erfahrungen mit Bilanz und Erfolgsrechnung und entwickeln ein Verständnis für den Gewinn.
Kapitel
2. Bilanz und Erfolgsrechnung
Sie lernen das Wesen und die Struktur von Bilanz und Erfolgsrechnung kennen.
Kapitel
3. Konten und Kontenplan (#6394)
In der Praxis erstellt man nicht nach jedem finanziellen Ereignis eine neue Bilanz und Erfolgsrechnung. Die einzelnen Positionen von Bilanz und Erfolgsrechnung werden als Konten geführt, ähnlich wie sie es von einem Bankkonto her kennen.
Kapitel
4. Geschäftsfälle verbuchen
Finanzielle Ereignisse nennt man Geschäftsfälle: Geschäftsfälle werden mit "Buchungssätzen" erfasst und in den Konten eingetragen. Am Ende einer Rechnungsperiode berechnet man die Salden ("Wie viel hat es in der Kasse?", "Wie hoch ist unser diesjähriger Ertrag"?) dieser Konten und erstellt damit die Abschlussrechnungen, also Bilanz und Erfolgsrechnung.
Kapitel
5. Rechnungen verbuchen (FLL, VLL), Buchungstraining
Leistungen und Zahlungen fallen zeitlich häufig auseinander. Offene Rechnungen müssen daher in den Konten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (FLL) und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL) verbucht werden.
Kapitel
6. Doppelter Erfolgsnachweis
Durch erfolgswirksame Geschäftsfälle gerät die Bilanz aus dem Gleichgewicht. Der Erfolg (= Gewinn oder Verlust) ist somit in Bilanz und Erfolgsrechnung doppelt sichtbar.
Kapitel
7. Zinsrechnen, Kontoführung bei Banken, Verrechnungssteuer
Der Zins ist der Preis des Geldes. Ein Sparer erwartet für das Geld, das er auf dem Sparkonto bei einer Bank angelegt hat einen Zins. Dieses Modul zeigt, wie die Zinsberechnung funktioniert und wie Bankkonten geführt werden.
Kapitel
8. Fremde Währungen, Wechselkurse
Als Tourist haben Sie mit fremden Währungen zu tun. Auch viele Unternehmen müssen Rechnungen in fremder Währung bezahlen oder ausstellen. In diesem Kapitel lernen Sie, mit Wechselkursen zu rechnen.
Kapitel
9. Kalkulation im Handelsbetrieb
In diesem Modul lernen Sie, wie man Einkaufspreise und Verkaufspreise berechnet.
Kapitel
10. Einkäufe, Verkäufe und Vorräte im Warenhandelsbetrieb
Sie verbuchen Warenein- und -verkäufe und die Bestandesänderung am Jahresende.
Kapitel
11. Mehrwertsteuer
Sie kennen die Natur der Mehrwertsteuer und ihre buchhalterische Umsetzung.
Kapitel
12. Anlagevermögen: Kauf, Verkauf, Abschreibungen
Der Wert von Anlagevermögen nimmt üblicherweise im Verlaufe der Nutzung ab: Abnützung und technischer Fortschritt sind die häufigsten Gründe dafür. Dieser Wertverlust muss in der Buchhaltung erfolgswirksam als "Abschreibungen" erfasst werden. Die Abschreibungen erfolgen in der Regel "geplant", der Wertverlust muss folglich geschätzt werden.
Kapitel
13. Forderungen, Verluste aus Forderungen, Wertberichtigungen auf FLL
Sie haben bereits gelernt, wie Rechnungen verbucht werden. Wie gehen wir buchhalterisch vor, wenn Kunden Rechnungen nicht bezahlen? Zu welchem Wert bilanzieren wir Forderungen? Diese Fragen werden in diesem Modul beantwortet.
Kapitel
14. Aktive und passive Rechnungsabgrenzungen
Es ist weltweit üblich, Aufwände und Erträge zu dem Zeitpunkt zu verbuchen, in welchem die Leistung bezogen oder erbracht wird, und nicht im Zeitpunkt der Zahlung. Nun ist es im Alltag häufig, dass die Zahlung in einer anderen Periode erfolgt als die Verbuchung des Aufwands oder Ertrags. In diesem Fall brauchen wir die Rechnungsabgrenzungen (früher transitorische Buchungen genannt).
Kapitel
15. Rückstellungen
Rückstellungen gehören zum Fremdkapital und sind "vermutete Schulden": Sie müssen zu Lasten der Erfolgsrechnung gebildet werden, wenn Ereignisse, die bereits passiert sind, vermutlich künftige Zahlungen zur Folge haben.
Kapitel
16. Löhne und Sozialversicherungen
Als Arbeitnehmer interessiert Sie Ende Monat vor allem der "Lohn", der direkt auf Ihrem Konto landet. Der Lohnabrechnung entnehmen Sie jedoch, dass Sie auch beträchtliche Beiträge an unsere Sozialversicherungen leisten. Der Arbeitgeber leistet zusätzlich Beiträge in mindestens nochmals der gleichen Höhe. Er will wissen, was Sie ihn unter dem Strich kosten.